Sie haben sich für ein finanzielles Engagement entschieden?

Ab einer Zustiftung in Höhe von 250 Euro als natürliche Person oder ab 500 Euro als juristische Person erhalten Sie Sitz und Stimme in der Stifterversammlung und gestalten unsere Zukunft mit. Ihre Stimme zählt!

Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine Zuwendungserkläung zu, damit wir Sie zu den Stifterversammlungen einladen und Ihnen unseren jährlichen Stifterbrief zukommen lassen können.

Ihre finanzielle Unterstützung überweisen Sie bitte auf das Konto der Bürgerstiftung Rössing:
IBAN DE70 2595 0130 0099 0095 62, BIC NOLADE21HIK, Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

Bei einmaligen finanziellen Beiträgen vermerken Sie bitte im Verwendungszweck Ihrer Überweisung die Art Ihrer Unterstüzung gemäß dieser Beispiele:

„Zustiftung Max Mustermann“Zustiftung zum Grundstockvermögen der Bürgerstiftung Rössing (ab 100 Euro)
„Spende Beispielprojekt Max Mustermann“zweckgebundene Spende für das von Ihnen benannte Projekt
„Spende Max Mustermann“Spende für die gemeinnützigen Zwecke der Bürgerstiftung Rössing
„Patenschaft Max Mustermann“Monatliche Zuwendung per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung

Für Ihre regelmäßige Zuwendungen in einer Patenschaft erteilen Sie uns gern eine  Einzugsermächtigung / Sepa-Lastschriftmandat.

Die Bürgerstiftung Rössing ist gemeinnützig und berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Sie haben sich für ein persönliches Engagament entschieden?

Wir freuen uns auf Ihre Ideen!

Für  einen persönlichen Kontakt stehen Ihnen unsere  AnsprechpartnerInnen gern zur Verfügung.